Beschreibung: |
BVG-Logik: Die "Schießscharten" zu den U9-Gleisen, die nicht benutzt werden, sind mit Gittern abgesperrt aber die Löcher zu den U10-Gleisen, auf denen Züge fahren, sind offen. Was ist wohl das größere Sicherheitsrisiko, dass jemand in den stillgelegten Gleisbereich klettert oder dass jemand selbiges auf den Hauptgleisen macht und dabei vom Zug geköpft wird? |